MwSt. ausweisbar
Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag. Einige der abgebildeten und inserierten Sonderausstattungen können bei ihrer Nutzung…
Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag. Einige der abgebildeten und inserierten Sonderausstattungen können bei ihrer Nutzung weitere Kosten verursachen. Den genauen Ausstattungsumfang erhalten Sie von unserem Verkaufspersonal. Bitte kontaktieren Sie uns.
CO₂-Kosten
Verbrauch Preis Jahr: 2.023
Kraftstoff Preis: 2€
Strompreis: -
Jährliche Kfz-Steuer: 105€
Energiekosten: 1.642€ für eine Jahresfahrleistung von 15.000 km
Prognostizierte CO₂-Kosten
Niedrig | Mitte | Hoch | |
Grundpreis | 50€ | 115€ | 190€ |
Angesammelt | 990€ | 2.277€ | 3.762€ |
6 Jahre unbeschwerter Fahrspaß bei uns für alle Suzuki ohne Aufpreis
Sie schätzen das beruhigende Gefühl einer zuverlässigen Garantie? Dann sind Sie bei Suzuki an der richtigen Adresse! Schon unsere Neuwagengarantie1 bietet Ihnen zahlreiche Garantieleistungen und einen umfassenden Mobilitätsservice. Zusätzlich sichern wir Sie bis zu 12 Jahre3 mit einer Durchrostungsgarantie ab. Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen stehen Ihnen europaweit Suzuki Partner zur Verfügung, die Ihnen jederzeit einen fachmännischen Service bieten, ob im Alltag oder im Urlaub.
Doch wir bieten noch mehr: Sichern Sie sich umfangreiche Garantieleistungen auch über die 3 Jahre nach Kauf Ihres Fahrzeugs bzw. Erreichen der 100.000-km-Grenze hinaus. Unsere Neuwagen-Anschlussgarantie2 (NWA) macht’s möglich. Die Suzuki NWA2 versichert in folgenden Baugruppen: Motor, Kraftstoffanlage, Schalt-, Verteiler-, Automatik-, Halbautomatik- und automatisierte Schaltgetriebe, Kupplung, Achsgetriebe, Kraftübertragungswellen, Lenkung, Bremsen, Komfortelektrik, elektrische Anlage, Klimaanlage, Abgasanlage, Kühlsystem und Sicherheitssysteme.schützt unterwegs zu sein.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Mit der Suzuki Neuwagengarantie1 und der Neuwagen-Anschlussgarantie2 genießen Sie bis zu 6 Jahre das Gefühl, garantiert geschützt unterwegs zu sein.
Wir informieren Sie gerne persönlich über detaillierte Kosten und Garantiebedingungen sowie weitere Einzelheiten.
1Sie umfasst zahlreiche Garantieleistungen (gemäß den Suzuki Garantiebestimmungen) innerhalb der ersten 3 Jahre ab Zulassung oder bis zu einer Laufleistung von 100.000 km, sowie einen umfassenden Mobilitätsservice.
2Buchen Sie die Neuwagen-Anschlussgarantie und profitieren Sie in den drei Folgejahren bzw. bis zu 150.000 km weiterhin vom anspruchsvollen Leistungsspektrum im Rahmen der Neuwagen-Anschlussgarantie-Bestimmungen. Wir informieren Sie gerne persönlich über detaillierte Kosten und Garantiebedingungen sowie weitere Einzelheiten. Ein Service der Real Garant Versicherungs AG, Strohgäustraße 5, 73765 Neuhausen.
3Je nach Modell 6 oder 12 Jahre.
22.840,- €
Gebrauchtwagen | Neuwagen | ||
Benzin | Schaltgetriebe | ||
61 kW (83 PS) | 9km |
4.9 l/100km (komb.) | 110 g CO₂/km (komb.) |
CO₂-Klasse C (komb.) |
22.110,- €
Gebrauchtwagen | Neuwagen | ||
Benzin | Automatik | ||
61 kW (83 PS) | 8km |
4.7 l/100km (komb.) | 106 g CO₂/km (komb.) |
CO₂-Klasse C (komb.) |
25.600,- €
Neuwagen | Vorführwagen | ||
Benzin | Automatik | ||
85 kW (116 PS) | 14km | ||
08/2024 |
5.2 l/100km (komb.) | 119 g CO₂/km (komb.) |
CO₂-Klasse D (komb.) |
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.